Umzugsservice Berlin

Ein Umzug ist stets mit viel Aufwand und ist auch immer mit einer Menge Veränderungen verbunden. Wir wünschen uns einen problemlosen Ablauf und am besten sollte nichts kaputt oder verloren gehen.

Die meisten von uns haben bereits einen Umzug miterlebt. Was die Gründe für einen Umzug sein können, werden wir nun in unserem ersten Abschnitt dieses Artikels besprechen.

 

Der Umzugsservice in Berlin und was die Gründe für einen Umzug sein können

Es kann vorkommen, dass wir aufgrund beruflicher Veränderungen den Standort, in dem wir leben, ändern müssen. Nicht jedes Mal ist es freiwillig. So ist es uns nicht selten nicht ganz wohl, wenn wir unsere gewohnte und lieb gewonnene Umgebung gegen das Unsichere und Ungewisse eintauschen.

Doch wir haben in Bezug auf den beruflichen Umzug eine gute Nachricht: Umzugsunternehmen wie die MEGA Umzüge in Berlin kümmern sich um Ihren Transport, den Ein- und Auspackungsarbeiten und viele weitere Themen.

Außerdem haben Sie bei einem Umzug, der aus beruflichen Gründen geschieht, die Möglichkeit, diesen steuerlich geltend zu machen.

Das bedeutet, Sie können sich unter Umständen Geld vom Finanzamt zurückholen, indem Sie bei Ihrer Steuererklärung diverse Angaben zu Ihrem Umzug machen.

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Den Umzugsservice in Berlin und die Kosten hierzu steuerlich geltend machen

Und so geht´s:

Wenn Sie aus beruflichen Gründen den Wohnort wechseln müssen, dann können Sie die so entstandenen Kosten, die durch den Umzug entstanden sind, als Werbungskosten bei Ihrem zuständigen Finanzamt geltend machen.

Hier gibt es zwei Voraussetzungen, die jedoch zu beachten sind. Damit ist der Grund des Umzugs gemeint. Die folgenden Punkte geben Ihnen einen Überblick, über die Gründe zu einem Umzug, die nötig sind, um die Kosten für den Wohnortwechsel als Werbungskosten beim Finanzamt geltend zu machen.

Unser erster Punkt besteht aus dem Grund des verkürzten Arbeitsweges.

Wenn Sie nach dem Umzug eine halbe Stunde weniger zur Arbeit benötigen, ist dies eines der geforderten Gründe für den Umzug. Dabei kommt es keinesfalls auf die Streckenlänge zu Ihrer Arbeit an, sondern einzig und allein auf die Ersparnis der Zeit. Hierbei ist es auch nicht nötig, den gesamten Wohnort zu wechseln.

Wenn Sie nach einem Umzug eine Ersparnis von mindestens einer halben Stunde haben, dann ist der Umzug dadurch begründet, auch wenn Sie innerhalb der Stadt oder der Gemeinde umziehen. Hier reicht es völlig aus, wenn Sie eine durchschnittliche Fahrtzeit angeben, die etwa der Routenplaner an Ihrem Navigationsgerät im Auto angibt.

Der zweite Punkt, aus den Gründen die nötig sind, um die Umzugskosten steuerlich geltend machen zu können

Zieht etwa die Firma in eine andere Stadt und Sie müssen daher ebenfalls den Wohnort wechseln, dann kann dies ein weiterer Grund sein, der es Ihnen erlaubt, die Kosten für den Umzug als Werbungskosten bei Ihrem Finanzamt geltend zu machen.

Hierzu kann es für Sie auch möglich sein, den Wohnort zu wechseln, weil Sie eine neue Stelle in einer anderen Firma antreten und dies eben der Grund für den Umzug ist.

Unter Umständen kann das Finanzamt auch die Gründe für einen Umzug anerkennen, die im Zusammenhang mit einer Verbesserung der Arbeitsqualität zusammenhängt. So gab der Bundesgerichtshof einem Arzt Recht, der in die Nähe des Krankenhauses zig, in dem er arbeitete, nur um Patienten besser betreuen zu können.

Unser letzter Punkt zu den Gründen, die es braucht, um die Kosten für einen Umzug beim Finanzamt geltend zu machen, ist die Rückkehr aus dem Ausland.

Sofern Sie sich im Ausland aufgehalten und dort gelebt haben und für eine neue Arbeitsstelle nach Deutschland zurückziehen, dann sind die hierbei anfallenden Kosten ebenfalls als Werbungskosten beim Finanzamt geltend zu machen.

Der Umzugsservice in Berlin möglichst günstig durch steuerliche Vorteile

Wer bei einem Umzug möglichst günstig davon kommen will, der sollte unbedingt versuchen, die durch den Umzug entstandenen Kosten beim Finanzamt geltend zu machen. Dabei sind die Werbungskosten gemeint, die hierbei steuerlich geltend gemacht werden können.

Hier gehen wir nun auf das Thema Werbungskosten ein und was damit genau gemeint ist:

Sie bilden sich beruflich weiter oder fahren mit dem Auto zur Arbeit und wieder nach Hause. Dann sind diese Ausgaben, die Ihnen dadurch entstehen, dass Sie beruflich weiterkommen möchten oder aber nötig sind, um überhaupt Geld zu verdienen. All diese Gründe haben etwas mit dem Thema Erwerb des Geldes zutun und dies nennen die Finanzbehörden Werbungskosten.

So können Sie die Kosten, die Ihnen für den Erhalt und den Ausbau der Qualifikation entstehen gegen Ihre Einnahmen gegenrechnen. Auf den Betrag, der dabei übrig bleibt, wir nun eine Steuer fällig. Da Sie jedoch die Kosten, die Ihnen als Werbungskosten anzurechnen sind, gegengerechnet haben, ist dieser Betrag nun kleiner.

Was zählt als Werbungskosten für Arbeitnehmer?

Es gibt einige Dinge, für die Sie als Arbeitnehmer Geld ausgeben müssen, um wiederum Geld verdienen zu können. Doch die gute Nachricht ist, dass Sie diese Kosten als Werbungskosten vom Finanzamt erstattet bekommen können, beziehungsweise Sie können diese auf den Betrag zu Ihren Einnahmen gegenrechnen.

Doch welche Ausgaben sind als Werbungskosten anzurechnen? Wir haben Ihnen hierzu eine Liste erstellt:

  • Sie benötigen eine Berufsbekleidung und müssen diese selbst bezahlen? Dann sind das ganz klar Werbungskosten, die Sie steuerlich absetzen können.
  • Auch wenn Sie Fachbücher oder Fachzeitschriften für Ihre Arbeit benötigen,
  • Ihnen Reisekosten zu einer Dienstreise entstanden sind,
  • Sie die Fahrten zur Arbeit mit dem Auto oder den öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen müssen,
  • wenn Sie Werkzeug für die Arbeit benötigen, beispielsweise als Friseur die Friseurschere,
  • unter Umständen können Sie das Arbeitszimmer, das Sie Zuhause eingerichtet haben, steuerlich geltend machen,
  • die Kosten für eine berufliche Fort- oder Weiterbildung,
  • auch die Kosten für die zweite Ausbildung, nachdem Sie bereits die erste abgeschlossen haben,
  • Gebühren, die Ihnen durch die Kontoführung bei Ihrer Bank entstehen,
  • und bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber sind die Kosten für den Anwalt oder das Gericht ebenfalls als Werbungskosten anzuzeigen.

Was muss außerdem beachtet werden, wenn es um die Werbungskosten geht?

Hierzu ist vor allem eines zu beachten: Bewahren Sie alle Quittungen, die Sie als Ausgabe verbuchen bei Ihren Unterlagen auf. Wenn am Ende des Jahres die Steuererklärung ausgefüllt wird, so können Sie diese Ausgaben ordentlich zusammenzählen und unter der Anlage N in Ihrer Steuererklärung eintragen.

Hier gilt eines jedoch als Vorteil für Sie: Das Finanzamt sieht Werbungskosten als eine Art Pauschale an. Das bedeutet, dass das Finanzamt hier immer eine Pauschale von 1.000 Euro von Ihrem Betrag zu Ihrem Einkommen abzieht. Dies geschieht auch, wenn der Betrag kleiner als 1.000 Euro ist.

Kommen wir nun zurück zu den Umzugskosten.

Auch wenn Sie für Ihren Umzug keine professionelle Umzugsfirma beauftragen, können Sie die Kosten steuerlich geltend machen. Das bedeutet, auch wenn Sie private Helfer organisieren, können Sie die Kosten hierzu als Werbungskosten geltend machen.

Achten Sie jedoch darauf, dass Sie Buchungen zu den Kosten hierzu nachweisen können. Am besten jedoch ist es, wenn Sie Überweisungsbelege hierzu aufbewahren.

 

Zu den sonstigen Umzugskosten zählen folgende Punkte:

  • Die Renovierung der alten Wohnung
  • Trinkgelder und die Verpflegung der Umzugshelfer
  • Arbeiten, die im Zusammenhang mit den Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung entstanden sind
  • Der Einbau der Küche und anderen elektronischen Geräten
  • Umschreibung des Personalausweises
  • und die Änderung zu Ihrem Telefonanschluss

Hierbei erhöht sich der Betrag zu den sonstigen Umzugsauslagen um 50 Prozent, sobald Sie innerhalb von fünf Jahren ein weiteres Mal den Wohnort aus beruflichen Gründen wechseln.