Umzug Berlin

Umzug Berlin

Willkommen zu unserem Artikel, der sich rund um das Thema Umzüge in Berlin dreht. Was bedeutet ein Umzug in der deutschen Hauptstadt für die Menschen, die es betrifft und wie kann ein Umzug Berlin hier möglichst problemlos ablaufen? Dies werden nur einige unserer Fragen sein, die wir hier in diesem Beitrag beantworten werden.

Denn außerdem gehen wir der Frage nach, was die Stadt Berlin so besonders macht und warum ein Umzug in die Stadt an der Spree sich auch für Sie lohnen könnte.

Die Organisation der Wohnungsübergabe der alten und neuen Wohnung

Sobald Sie den neuen Vertrag unterzeichnet haben, steht die offizielle Übergabe der neuen Wohnung an Sie auf dem Plan.

Hier sollte vor allem darauf geachtet werden, dass die Vereinbarungen, die im Bezug auf die Wohnung gemacht werden, sich in der Realität widerspiegeln. Daher achten Sie hier besonders auf Schäden im Bad, in der Küche und den Böden in der neuen Wohnung. Sollte Ihnen etwas auffallen, muss die unbedingt im Wohnungsübergabeprotokoll vermerkt werden.

So vermeiden Sie bei Ihrem Auszug aus der Wohnung Ärger. Denn nun ist für beide Parteien sofort ersichtlich, was während Ihrer Wohndauer zu Schaden gekommen ist und was bereits beschädigt war, als Sie eingezogen sind.

Sie übernehmen die Wohnung möbliert? Dann ist hier besonders darauf zu achten, dass diese und der Zustand zu dem jeweiligen Mobiliar eingetragen werden und somit nachvollziehbar sind.

Geht es um kleinere Schönheitsreparaturen? Dann müssen diese kleinen Schäden nicht unbedingt im Protokoll auftauchen, denn hier gilt auch: Sobald Sie ausziehen, sind diese kleinen Schäden nicht unbedingt von Ihnen auszubessern. Doch in jedem Falle ist hier die Absprache mit dem Eigentümer zu empfehlen.

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Der Umzug in Berlin und worauf Sie achten sollten

Bei einem Umzug in Berlin oder anderswo ist immer eine gute Vorbereitung wichtig. Was genau damit gemeint ist, werden wir hier nun gemeinsam besprechen.

Die gute Vorbereitung fängt bereits bei der Unterzeichnung des neuen Mietvertrages an. Denn hier beginnt schließlich alles. Sobald die Wohnungsbesichtigung erfolgreich war und beide Seiten einer Unterzeichnung des Mietvertrages zugestimmt haben, kann es losgehen.

Doch achten Sie auch bei dem Preis der monatlichen Miete darauf, ob dieser von Niveau angemessen ist. Ob dies bei Ihnen der Fall ist, erkennen Sie an dem örtlichen Mietpreisspiegel. Die genauen Beträge zu den Quadratmeterpreisen finden sich meist auf den einschlägigen Immobilienportalen. Dies ist ebenfalls auf den Homepages der Gemeinden und Städte der Fall. Hier lässt sich schnell erkennen, ob Ihre monatliche Miete zur Wohnung und dem Haus angemessen und fair ist.

Auch ist zum Thema Mietvertrag grundsätzlich zu sagen, dass der alte Mietvertrag zu Ihrer Wohnung erst von Ihnen gekündigt werden sollte, wenn der neue Vertrag von Ihnen und vom Vermieter beziehungsweise der Hausverwaltung unterzeichnet wurde.

Sollten Sie noch jung sein und eventuell eine Studenten-WG beziehen wollen, doch Ihnen fehlen noch die nötigen Gehaltsnachweise, dann können die Eltern hier eine Bürgschaft übernehmen. Das bedeutet, Ihre Familie übernimmt die Verantwortung für Sie, falls die Miete nicht von Ihnen direkt bezahlt wird, stehen somit die Eltern auch in der Haftung zu der pünktlichen Zahlung der Miete.

Sollten Sie Hilfe beim Umzug benötigen, helfen wir von MEGA Umzüge Ihnen sicherlich weiter.

Der Umzug in Berlin – so günstig wie nur möglich in einen neuen Gas- Stromtarif kommen

Jeder Umzug sollte von Ihnen ach dafür genutzt werden, sich von alten und zu teuren Verträgen zu befreien. In vielen Fällen gibt es zu einzelnen Verträgen wie dem Stromvertrag ein Sonderkündigungsrecht wegen eines Umzugs.

Diese wird meist in einer gesonderten Klausel in Ihrem Vertrag vereinbart. Die gilt natürlich auch, wenn es sich um einen Gastarif handelt, der Ihnen viel zu teuer vorkommt. So können Sie sich häufig völlig leicht und unkompliziert von Ihrem alten Vertrag zu Ihrem Strom- oder Gasversorger trennen.

 

Haben Sie bereits daran gedacht, sich umzumelden?

Gerade in der Bundesrepublik Deutschland ist es Pflicht, sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt umzumelden. Die ist in der Regel innerhalb von zwei Wochen vorgeschrieben. Hier werden in der Regel zwei Dokumente von Ihnen benötigt:

  • Der Personalausweis oder der Reisepass bei Nichtdeutschen
  • Die Vermieterbescheinigung beziehungsweise die Wohnungsgeberbescheinigung

Und das war es schon. Mit diesen zwei Dokumenten können Sie sich völlig kostenfrei bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt ummelden. Sie haben keine Zeit für eine Ummeldung? Kein Problem. Bei den zuständigen Behörden kann auch eine Vollmacht weiterhelfen. Hierzu sind Ihre Freunde oder Familienmitglieder ebenso in der Lage, die Ummeldung für Sie vorzunehmen und so müssen Sie nicht persönlich beim Amt vorsprechen.

Nutzen Sie den Umzug, um einen neuen und besseren Telefon- und Internetanschluss zu erhalten

Gerade wenn es um den Telefonanschluss in Ihrer Wohnung geht, können diese Internet- und Telefonverträge oftmals vorzeitig gekündigt werden, wenn dies aufgrund eines Umzugs der Fall ist. Hier hilft Ihnen die Klausel in Ihrem Vertrag zum Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Ihrem jeweiligen Vertrag.

Nutzen Sie also die Chance und trennen Sie sich von Ihrem viel zu teuren Internet- und Telefonvertrag.

Bei der Auswahl des neuen Internetvertrages kommt es dabei auf Sie darauf an. Nutzen Sie das Internet, nur um zu surfen? Oder spielen Sie anspruchsvolle Spiele über das Netz? Je nachdem für welche Zwecke Sie das Internet nutzen, informieren Sie sich bei Ihrem Internetanbieter darüber, welche Downloadgeschwindigkeit bei Ihnen ausreichend ist.

So gilt:

  • 16 Mbit/s sind völlig ausreichend, wenn Sie nur im Internet surfen.
  • 50 Mbit/s wird jedoch bei Spielen empfohlen, die über das Internet gespielt werden. Da hier oft eine große Menge an Daten heruntergeladen werden müssen, empfiehlt sich eine ausreichend schnelle Datenverbindung.

Zu den Download- und Uploadgeschwindigkeiten gilt jedoch, dass der Download meist bei einer Kabelverbindung schneller ist, wohingegen der Upload bei einer Telefonleiter besser ist.

Bei den entsprechenden Vergleichsportalen finden Sie die geeigneten Anbieter zu Ihren Ansprüchen.

Der Umzug in Berlin und die Kosten für einen Nachsendeauftrag beziehungsweise einen Nachsendeservice der Post

Sobald Sie die neue Adresse zu Ihrer Wohnung haben, sollten Sie sich um einen Nachsendeauftrag kümmern. Wir zeigen Ihnen auch, welche Vorteile das mit sich bringt:

 

  • Ihre Post geht nicht verloren
  • Eine automatische Nachsendung wird garantiert
  • Probleme mit Vertragspartnern wird vermieden, da Sie stets postalisch erreichbar sind
  • Ein Jahr oder ein halbes Jahr wird Ihre Post automatisch an die neue Adresse umgeleitet
  • Die Kosten sind relativ niedrig

So können Sie mit Kosten von etwa 26,90 bis 30 Euro für ein ganzes Jahr zum Nachsendeservice der Deutschen Post rechnen. Kosten, die sich in jedem Fall lohnen, wenn man auf der sicheren Seite sein möchte.

Nicht beliebt, doch meist unumgänglich: die Anmeldung der neuen Wohnung zum Rundfunkbeitrag

Zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien werden in der Bundesrepublik Deutschland Rundfunkbeiträge erhoben. So ist in der Regel jeder Erwachsene ab 18 Jahren dazu verpflichtet, diese Beiträge regelmäßig zu entrichten.

Folgende Personen oder Personengruppen sind von der Zahlung ausgenommen:

 

  • Studenten, die BAföG-Leistungen beziehen und in ihrer eigenen Wohnung leben.
  • Bezieher von ALG II, besser bekannt unter dem Namen Hartz 4.
  • Personen, die sich gerade in einer Ausbildung befinden. Hier sind Bezieher von BaföG oder BAB gemeint.

Nutzen Sie in Berlin den Zuschuss von der Wohngeldbehörde

Gerade wenn es um Ballungszentren wie Berlin geht, sind manche Bürger mit der Bezahlung der Miete überfordert. Denn immer wieder kommt es vor, dass die Miete in beliebten Gebieten immer weiter ansteigen.

Hier werden Mieter und sogar Eigentümer vom Staat dadurch unterstützt, dass diese Geringverdiener einen Zuschuss zu der Miete monatlich erhalten.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI), kann online geprüft werden, ob ein Leistungsanspruch besteht.

Den tatsächlichen Zuschuss zu Ihrer Miete kann Ihnen natürlich nur Ihre zuständige Wohngeldbehörde mitteilen. Doch zeigen wir Ihnen hier nun eine Beispielrechnung:

 

  • Zwei Personenhaushalt mit einem gesamten Einkommen von 1.000 Euro. Diese haben laut dem Rechner auf der eben genannten Seite einen Anspruch auf etwa 138,00 Euro, wenn die Miete brutto etwa 400 Euro beträgt.