Sie möchten Sonderurlaub für Ihren Umzug beantragen?

Tipps, wie Sie Sonderurlaub bekommen können

Herzlich willkommen zu unserem Beitrag zum Thema Sonderurlaub zu Ihrem Umzug. Ein Umzug ist immer mit Schwierigkeiten verbunden, denn vorhersehen kann man einen Umzug nicht zu 100 Prozent. Und weil das so ist, ist auch mehr Zeit einzuplanen, als tatsächlich erwartet wird zu einem Umzug. Hier in diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihren Sonderurlaub bei Ihrem Arbeitgeber beantragen können. Und was die Voraussetzungen für diese Art des Urlaubs ist.

Wie beantrage ich Sonderurlaub wegen meines Umzugs?

Unabhängig von Erholungsurlaub oder Bildungsurlaub können Arbeitnehmer bei Ihrem Arbeitgeber auch einen Antrag auf Sonderurlaub stellen. Doch die Frage ist hier, ob es einen Anspruch auf Sonderurlaub bei einem Umzug überhaupt gibt. Hier enthält das Bürgerliche Gesetzbuch mit wenigen Ausnahmen leider keine genauen Regelungen. Ein Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, einem Arbeitnehmer einen bezahlten Sonderurlaub zu gewähren, wenn er, für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.

Bei Angestellten mit Beamtenstatus ist hier die Regelung nur von Bundesland zu Bundesland jeweils anders festgehalten. Hier muss die Beantragung eines Sonderurlaubs für einen Umzug immer schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht werden.

Gibt es eine Möglichkeit für einen unbezahlten Sonderurlaub zu meinem Umzug?

Einen grundsätzlichen Anspruch auf einen Sonderurlaub, der nicht von Ihrem Arbeitgeber bezahlt wird, haben Sie nicht in jedem Fall.

Das Bundesurlaubsgesetz gibt zum Thema Sonderurlaub und Umzug folgende Antwort:

Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich bei folgenden Ereignissen einen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub:

– Bei einem Todesfall des Ehepartners
– Bei der Geburt des eigenen Kindes
– Beim 25-jährigen oder bei einem 40-jährigen Arbeitsjubiläum
– Bei einer schweren Erkrankung eines Angehörigen, welcher im eigenen Haushalt lebt
– Bei einer Erkrankung des Kindes, welches das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat
– Und bei einer ärztlichen Behandlung, die zwingend notwendig ist

Aus der eben genannten Liste können Sie erkennen, dass ein Sonderurlaub wegen eines Umzugs nicht immer vom Arbeitgeber genehmigt werden muss. Viele Arbeitgeber halten sich nicht so streng an diese Vorgaben und gewähren ebenfalls Sonderurlaub bei einer Hochzeit, auch wenn das Ehepaar noch keine Kinder besitzt.

Der Umzug aufgrund eines Arbeitswechsels

Sie müssen Ihren Wohnort aufgrund eines Arbeitswechsels wechseln und fragen sich, ob Sie nun eigenen Antrag auf Sonderurlaub bei Ihrem Arbeitgeber stellen sollten? Wer aufgrund eines Arbeitswechsels den Wohnort wechseln muss, kann häufig mit der Kulanz des Arbeitgebers rechnen. Denn der Grund des Umzuges ist ja, dass der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber seine Leistungen erbringen kann. MEGA Umzüge in Berlin kümmert sich auch um den Umzug zur Ihrem neuen Arbeitgeber. Kontaktieren Sie uns hierzu sehr gerne.

Habe ich Anspruch auf einen Sonderurlaub am Tag der Geburt meines Kindes?

Männern steht auch am Tag der Geburt des eigenen Kindes einen Tag Sonderurlaub, der bezahlt ist, zu. Für genauere Informationen zu einem Sonderurlaub schauen Sie bitte in Ihrem Arbeitsvertrag nach und auch beim Vorhandensein von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen können hier bestimmte Regelungen gelten. Im Zweifel sollten Sie hierfür einen Anwalt für Arbeitsrecht heranziehen.