Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für sämtliche
Verträge zur Beförderung von Umzugsgut und dessen
Lagerung, sowie Verpackungsarbeiten.
Anwendbares Recht
Für alle Beförderungsverträge nach diesen
Bedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Informationspflichten des
Absenders und Fahrzeuggestellung
Der Absender unterrichtet Mega Umzüge rechtzeitig vor
Durchführung der Beförderung über alle
wesentlichen, die Durchführung des Vertrages beeinflussenden
Faktoren. Hierzu zählen neben Art und Beschaffenheit, Gewicht,
Menge sowie die einzuhaltenden Termine auch technische Anforderungen an
das Fahrzeug und eventuell erforderliches Zubehör; Angaben zum
Wert des Gutes macht der Absender dann, wenn dies für das zu
stellende Fahrzeug/Zubehör von Bedeutung ist.
Stornokosten
Kündigt der Absender einen Umzugsauftrag vor dessen
Durchführung, so wird folgender entgangener Gewinn pauschal
vereinbart:
- bei einer Kündigung, die nicht mehr als drei Tage vor dem
vorgesehenen Umzug erfolgt 75% der Auftragssumme;
- bei einer früheren Kündigung 50% der Auftragssumme
Übergabe des Gutes
Das Transportgut wird der Firma Mega Umzüge unverpackt
übergeben. Bei bereits verpackten Gütern
können Schäden nur geltend gemacht werden, wenn auch
die Verpackung beschädigt ist, und dies noch vor dem Entpacken
der Firma Mega Umzüge angezeigt wird.
Erhöhung der
Vergütung
Weicht die Menge des Umzugsgutes von den bei Auftragserteilung
erteilten Angaben des Absenders ab, so ist Mega Umzüge
berechtigt, die vereinbarte Vergütung anteilig zu
erhöhen.
Verzug, Aufrechnung
Zahlungsverzug tritt ein, ohne dass es einer Mahnung oder sonstigen
Voraussetzung bedarf, spätestens 14 Tage nach Zugang der
Rechnung, sofern der Verzug nicht nach Gesetz vorher eingetreten ist.
Mega Umzüge darf im Falle des Verzuges mindestens Zinsen in
Höhe von 5% über dem zum Zeitpunkt des Eintritts des
Verzuges geltenden Basissatz der EZB verlangen. Fällt dieser
Leitzins fort, tritt an Stelle des Diskontsatzes der Deutschen
Bundesbank der entsprechende Ersatzleitzins. Mit Ansprüchen
aus dem Beförderungsvertrag, und damit
zusammenhängenden Forderungen aus unerlaubter Handlung und aus
ungerechtfertigter Bereicherung darf nur mit fälligen, dem
Grunde und der Höhe nach unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.
Haftungshöchstbetrag:
Die Haftung der Fa. Mega Umzüge wird auf 620,00 € je
Kubikmeter Hubraum beschränkt. Der Absender kann eine
weitergehende Haftung vereinbaren. In diesem Fall schließt
Mega Umzüge eine gesonderte Versicherung für diesen
Umzug ab. Die hierdurch entstehenden Versicherungsprämien
trägt der Absender.
Haftungsausschlüsse:
Keine Haftung besteht, wenn der Verlust oder die Beschädigung
auf folgende Gefahren zurück zu führen ist:
- Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld,
Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden.
- ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender;
- Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender;
- Beförderung von nicht vom Frachtführer verpacktem
Gut in Behältern;
- Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe und
Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder
Entladestelle nicht entspricht, sofern der Frachtführer den
Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen
und der Absender auf der Durchführung der Leistung bestanden
hat.
- Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen;
- natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, der
zufolge es besonders leicht zu Schäden, insbesondere durch
Bruch, Funktionsstörungen, Rost, innerer Verderb oder
Auslaufen, erleidet.
Schadensanzeige
Die Ansprüche wegen des Verlustes oder der
Beschädigung des Gutes erlöschen,
- wenn der Schaden äußerlich erkennbar war und dem
Frachtführer nicht spätestens am Tag nach Ablieferung
des Gutes angezeigt wurde;
- wenn der Schaden nicht äußerlich erkennbar war und
dem Frachtführer nicht innerhalb von 14 Tagen nach der
Ablieferung angezeigt wurde, § 451 f HGB.
Pfandrecht
Mega Umzüge hat wegen aller durch den Umzugsvertrag
begründeten Forderungen ein Pfandrecht am Umzugsgut. Er kann
die Herausgabe verweigern, solange das vereinbarte Entgelt noch nicht
geleistet wurde.
Erfüllungsort
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird soweit gesetzlich
zulässig der Sitz der Fa. Mega Umzüge vereinbart.
Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile bleibt der Vertrag im
Übrigen bestehen. Die Vertragsparteien sind in diesem Falle
verpflichtet, bezüglich der unwirksamen Teile Regelungen zu
treffen, die dem wirtschaftlich gewollten Ergebnis am nächsten
kommen.